AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- 1. Geltungsbereich
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Lease-a-Lot, anderen Unternehmen, und ihren Auftraggebern.
Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB. Verbraucher sind ausdrücklich ausgeschlossen.
- 2. Vertragsgegenstand
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Lease-a-Lot erbringt Dienstleistungen im Bereich der Vermittlung von Leasing- und Finanzierungsgeschäften.
Lease-a-Lot ist nicht Leasinggeber, sondern tritt ausschließlich als unabhängiger Vermittler zwischen Kunden und Finanzierungspartnern auf.
- 3. Zustandekommen des Vertrags
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Ein Vermittlungsvertrag kommt zustande durch:
- die schriftliche Beauftragung von Lease-a-Lot durch den Kunden
- die elektronische Kontaktaufnahme mit Lease-a-Lot
- die Übermittlung eines konkreten Leasinganliegens an Lease-a-Lot
Ein Anspruch auf Zustandekommen eines Leasingvertrages besteht nicht.
- 4. Pflichten des Kunden
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Der Kunde verpflichtet sich:
- vollständige und richtige Angaben zu machen
- alle für die Vermittlung erforderlichen Unterlagen bereitzustellen
- Änderungen unverzüglich mitzuteilen
Lease-a-Lot haftet nicht für Folgen unrichtiger oder unvollständiger Angaben.
- 5. Haftung
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Lease-a-Lot haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Eine Haftung für:
- Ablehnung durch Leasinggesellschaften
- Bonitätsentscheidungen
- Konditionen oder Vertragsinhalte der Finanzierungspartner
ist ausgeschlossen.
- 6. Vergütung
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Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Vergütung:
- durch Provisionen seitens der Leasing- oder Finanzierungspartner oder
- durch gesondert vereinbartes Honorar des Kunden
Ein Provisionsanspruch entsteht bei erfolgreichem Vertragsabschluss zwischen Kunde und Finanzierungspartner.
- 7. Vertraulichkeit
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Alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Informationen sind vertraulich zu behandeln.
- 8. Gerichtsstand & Recht
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Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens von Lease-a-Lot.
- 9. Schlussbestimmungen
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Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.